Die Regeln

Jede Frau und jeder Mann über 18 Jahre kann Mitglied des Tauschrings werden. Sie bzw. er unterschreibt eine Beitrittserklärung und benennt seine ersten Angebote und/oder Nachfragen, die jederzeit geändert werden können.

Jede Person zahlt beim Eintritt 5,-- € und als Verwaltungskostenbeitrag  jährlich weitere 5,-- €. Zu Beginn erhält jeder 10 "Tauschring-Schecks" und eine Schlüsselliste mit den Namen und Telefonnummern aller TeilneherInnen des Tauschrings. Die Teilnehmer können so ihre Nachfragen bei den Anbietern telefonisch oder über Internet selbst organisieren. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Leistung.

Auch wenn es nicht um Geld geht: Es gibt eine "Währung" - Sie heisst "Ringe" und hat einen Wert von 15 Minuten. Die Dienstleistungen werden über einen "Tauschring-Scheck" entlohnt. Diese Schecks werden vom Leistungsgeber und vom Leistungsempfänger unterschrieben und im Büro abgegeben. Für jeden Teilnehmer wird dort ein Konto geführt. Die Konten können jederzeit von den Mitgliedern des Tauschrings eingesehen werden. Auch Arbeitszeiten für den Tauschring werden so entgolten.

Entstehende Material- oder Fahrtkosten werden ausserhalb des Tausches zwischen den zwei Partnern geregelt und in Euro beglichen.